Vereinigung für sozialpädagogische und wirtschaftliche Betreuung e.V.

www.rechtlichebetreuung.de

 

Startseite    Kontakt    Sitemap    Impressum

 

 

Archiv - Aktuelle Informationen und Beiträge zur rechtlichen Betreuung und zur Vorsorge, veröffentlicht bis Ende 2009

 

 

Das Bundesministerium für Justiz hat im Juli 2005 das Otto - Blume - Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) mit der Evaluation des 2. BtÄndG (2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz) beauftragt. Das Projekt hat im Juli 2005 begonnen, endet im Februar 2009 und möchte die Auswirkungen des Gesetzes auf die Arbeit der hauptamtlichen und ehrenamtlichen BetreuerInnen sowie die Situation der betreuten Menschen dokumentieren. Das ISG hat einen Zwischenbericht zum Stand der Projektarbeiten am 31.12.2006 erstellt. Der Bericht (1.19 MB, 201 Seiten, pdf-Datei) enthält u. a. eine umfangreiche Statistik.  weiter...

 

 

Hier finden Sie die bundesweiten Betreuungszahlen für 2005 unter anderem mit einer sehr ausführlichen Statistik von Horst Deinert.

 

 

Die Suchmaschine Google bietet einen Link zu aktuellen Pressemitteilungen (News) zum Thema "Betreuungsrecht" an. Es ist unter dem Link "News" auch möglich, Suchbegriffe wie "rechtlicher Betreuer" oder "gesetzlicher Betreuer" zu verwenden. Google präsentiert hier Presseartikel, die die verwendeten Suchbegriffe enthalten.

 

 

Information von Frau Zentgraf-Rothe BMWA vom 29.12.2004 zur Aufwandsentschädigung für den Betreuer, wenn dieser ALG II bezieht. Eine Aufwandsentschädigung wird nach diesen Informationen nicht auf das ALG II angerechnet.  weiter...

 

 

Hinweise zur Eigenhaftung des rechtlichen Betreuers oder Bevollmächtigten im Rahmen einer Vorsorgevollmacht für Vermögensschäden bzw. Schulden des Betreuten:
Ein rechtlicher Betreuer oder Bevollmächtigter muss für Vermögensschäden haften, die er dem Betreuten zufügt, aber er muss i. d. R. nicht für die finanziellen Verpflichtungen des Betreuten einstehen.
Es gibt Ausnahmen !!!!!!!!!!!!   weiter...

 

 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Broschüre (Stand Januar 2006. pdf-Datei) über das neue Sozialhilferecht im zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) herausgegeben. Sie können sich hier über das seit dem 01.01.2006 gültige Sozialhilferecht informieren. Das Gesetz umfasst neben den Leistungen und Voraussetzungen der Sozialhilfe nunmehr auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.  weiter...                  

 

 

In unserem Land leben mehr als 400.000 Menschen in Heimen und Kliniken, die regelmäßig und dauerhaft fixiert werden müssen. Begründet werden diese Fixierungen mit der Notwendigkeit, die körperliche Unversehrtheit der Betroffenen zu schützen. Die Grenzen zwischen Schutz und Missbrauch liegen häufig nahe beieinander.  weiter...

Ein großer Teil der ehren- und hauptamtlichen rechtlichen Betreuer hat ihre(n) psychisch kranken Betreuten schon ein- oder mehrfach gegen seinen Willen im Rahmen des BtG oder des PsychKG auf einer geschlossenen Station eines Psychiatrischen Krankenhauses unterbringen lassen müssen. Im Vorfeld dieser Entscheidung gab es in vielen Fällen sicherlich erhebliche Schwierigkeiten mit den örtlichen sozialpsychiatrischen Diensten, ambulant behandelnden Ärzten, Gerichten, Ordnungsämtern etc.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat im November 2003 einen Untersuchungsbericht im Umfang von 448 Seiten (pdf-Datei mit 4,8 MB) u. a. mit folgender Fragestellung herausgegeben:
Wie ist die Entwicklung der Unterbringungszahlen zu erklären und zu bewerten?
Wie ist die Krisenhilfe und Unterbringungspraxis in der Region zu bewerten?
Welche Handlungsbedarfe ergeben sich daraus für die kommunale Politik bzw. für das gemeindepsychiatrische Qualitätsmanagement?
Dieser Bericht ist sehr umfangreich und bietet viele Informationen zu den rechtlichen und rechtstatsächlichen Hintergründen bei Entscheidungen über eine mit Freiheitsentzug verbundene Unterbringung. Es soll u. a. geklärt werden, inwieweit bei psychiatrischen Ausnahmezuständen mit unmittelbarem Handlungsbedarf psychiatrische Unterbringungen durch die Realisierung alternativer Lösungen vermieden werden können.  weiter...

Ergänzend zu diesem Bericht finden Sie hier einen Beschluss des BGH vom 11.10.2000 zur ambulanten Zwangsbehandlung.  weiter...

Am 01.02.2006 gab es einen weiteren Beschluss des BGH zum Betreuungsrecht. Hier befasste der BGH sich mit der stationären Zwangsbehandlung, die unter bestimmten Bedingungen im Gegensatz zur ambulanten Zwangsbehandlung ausnahmsweise möglich ist.  weiter...
Am 23.01.2008 schränkte der BGH die Rechtmäßigkeit einer stationären Zwangsbehandlung weiter ein: Das Vormundschaftsgericht darf die Unterbringung des Betroffenen in einer geschlossenen Einrichtung nicht genehmigen, wenn die Freiheitsentziehung als solche nicht notwendig ist und die Genehmigung letztlich nur eine Rechtsgrundlage abgeben soll, den Betroffenen in einer offenen Abteilung der Einrichtung einer erforderlichen - auch zwangsweisen - Behandlung mit Medikamenten zu unterziehen.   weiter...

Weitere Informationen zur Zwangsbehandlung und zum deutschen Unterbringungsrecht finden Sie unter http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsbehandlung.

 

 

Mitteilung des Landespresse- und Informationsamtes NRW vom 29.11.2005 zur telefonischen Beratung über Vorsorgevollmachten und Betreuungsrecht am 01.12.2005 von 1500 Uhr bis 1630 Uhr sowie im Jahr 2006 jeweils am 1. Donnerstag im Monat von 1500 Uhr bis 1630 Uhr. E-Mails und die Teilnahme an einem Chatt sind ebenfalls möglich. Dieses Angebot gibt es auch weiterhin (Stand 31.12.2006).   weiter...

Durch einen Beschluss des Bundesrates am 18.02.2005 (Drs. 22/05) trat am 01.03.2005 die Verordnung über das zentrale Vorsorgeregister in Kraft. Nun besteht die Möglichkeit, Vorsorgevollmachten bei der Bundesnotarkammer zu hinterlegen. Die Vormundschaftsgerichte werden zukünftig überprüfen können, ob eine Vorsorgevollmacht vorliegt und somit die Einrichtung einer Betreuung ganz oder teilweise vermieden werden kann.  weiter...

Das Register findet man im Netz unter www.vorsorgeregister.de.

 

 

Die Verbände für Berufsbetreuer BdB und VfB haben am 17.01.2003 den Entwurf für ein gemeinsam entwickeltes Berufsbild für Berufsbetreuer veröffentlicht. In diesem Entwurf wird u. a. zu den Eignungsvoraussetzungen und personalen Kompetenzen sowie zur Qualitätssicherung Stellung genommen. Der Entwurf bietet einen umfassenden Überblick über den Beruf des rechtlichen Betreuers. Eine Anbindung an eine Berufsgruppe wird seit längerer Zeit gefordert, vom Gesetzgeber aber nicht durchgeführt. Eine Ausbildung zum Berufsbetreuer gibt es deshalb leider noch nicht.  weiter...

 

 

Am 26.06.2008 fand die erste Lesung des Gesetzes zur Patientenverfügung (3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz, Drs 16/8442) statt.

Zwischenbericht der Enquete-Komission Ethik und Recht der modernen Medizin zur Patientenverfügung. Dieser dem Parlament als Grundlage für die Beschlussfassung über ein Gesetz zur Patientenverfügung im Rahmen des 3. BtÄndG (3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz) am 13.09.2004 vorgelegte Bericht bietet einen umfassenden Überblick über das Thema "Patientenverfügung" und einen Einblick in die entsprechenden Gesetze unserer Nachbarländer.  weiter...

Stellungnahme des DPWV zum geplanten Gesetz zur Patientenverfügung vom 31.01.2005, versandt per E-Mail an die Mitgliedsorganisationen.  weiter...

Pressemitteilungen der Frankfurter Rundschau, des MdB Hubert Hüppe, der CDU/CSU Fraktion des Deutschen Bundestages und des Deutschen Ärzteblatts anlässlich der Positionierung des Europarats am 27.04.2005 zum Thema Sterbehilfe.  weiter...

 

 

Der Bundesrat hat in seiner 809. Sitzung am 18.03.2005 beschlossen, dem vom Bundestag am 18.02.2005 verabschiedeten 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz (2. BtÄndG, Drucksache 121/05 gem. Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Das Gesetz ist hiermit gültig und tritt am 01.07.2005 in Kraft.  weiter...

Die Synopse der wesentlichen Bestimmungen des 2. BtÄndG (Betreuungsrechtsänderungsgesetzes) wurde von Herrn Deinert, Uni Bochum, zusammengestellt. Stand 18.02.2005 (Bt-Drs 15/4874 - Bundestagsbeschluss).  weiter...